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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) des Chalet Bärbluescht

  • Anmeldung: Mit Ihrer Reservation und unserer Bestätigung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
     

  • Zahlung: Abgerechnet wird nach Ihrer Abreise: Hauspreis pro Nacht, Kurtaxe pro Gast gemäss Reglement, Hausreinigung, Energiekosten gemäss Zählerstand, Wäschekosten optional. Die Bezahlung erfolgt nach der Rechnungsstellung innert 30 Tagen per Banküberweisung. Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
     

  • Besondere Bedingungen / Hinweise: Zusatzbetten, resp. Matratzen stehen nach Vereinbarung zur Verfügung. Haustiere sind nach Vereinbarung erlaubt, sofern gut erzogen (Hunde gehören nicht aufs Sofa oder ins Bett (ausser ins mitgeführte Hundebett). Bitte bei Mitführen von Hunden eine Grobreinigung vor der Hausabgabe vornehmen. Nichtraucherwohnung: Bitte rauchen Sie nicht in der Wohnung. Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zum Chalet (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen). Pro Hund/Übernachtung wird eine Pauschale von je 5 Franken erhoben.

 

Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt, zwischen 16.30 und 17.30 Uhr. Nach vorgängiger Abmachung besteht die Möglichkeit, das Gepäck bereits früher im Haus zu deponieren (EG, Waschküche), um beispielsweise wandern oder Ski fahren zu gehen bis zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. Das Chalet ist "besenrein" zu übergeben.

Abreisetage: Das Mietobjekt ist spätestens um 11 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel bitte in der Türe stecken lassen. Wir bitten Sie, die Betten abzuziehen, sämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Wohnungen, die in einem unakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen.

 

  • Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden - mindestens drei Wochen im Voraus. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt als die drei Wochen  werden mindestens 50% verrechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. 

 

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

  • Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
     

  • Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Bern. 

 

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

Stornobedingungen

Sind Sie verhindert, Ihre Ferien im gebuchten Chalet Grindelwald anzutreten? Dann beachten Sie bitte unsere Stornobedingungen:

  1. Stornierung bis 60 Tage vor Mietantritt:

    • Stornierungen, die bis zu 60 Tage vor dem geplanten Mietantritt erfolgen, sind kostenfrei.
       

  2. Stornierung von 60 bis 30 Tage vor Mietantritt:

    • Bei Stornierungen innerhalb von 60 bis 30 Tagen vor dem geplanten Mietantritt werden 10% der Nettomietkosten fällig.
       

  3. Stornierung von 30 bis 10 Tage vor Mietantritt:

    • Bei Stornierungen innerhalb von 30 bis 10 Tagen vor dem geplanten Mietantritt werden 50% der Nettomietkosten fällig.
       

  4. Stornierung von 10 bis 0 Tage vor Mietantritt:

    • Bei Stornierungen innerhalb von 10 Tagen bis zum geplanten Mietantritt werden 100% der Nettomietkosten fällig.

Nettomietkosten = Reine Übernachtungskosten gemäss Tarif (ohne Energie, Reinigung und Kurtaxe)

Bitte beachten Sie, dass Stornierungen schriftlich per E-Mail oder Post eingereicht werden müssen, um gültig zu sein. Das Datum des Eingangs der Stornierungsnachricht wird als Grundlage für die Berechnung der Stornogebühren herangezogen.

 

 

Stornobedinung
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